Kapitel 53 Unbewaffnet

D.C. stand unter der Gerichtsbarkeit des 38. Verwaltungsbezirks. Seine Lage im Bundesland X war einzigartig, da es an der Schnittstelle zweier Städte lag und einst vernachlässigt wurde, ohne finanzielle Unterstützung für die Entwicklung.

Vor über zwei Jahren besuchte der Präsident des Stadtausschu...

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